Unsere Mandanten

Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer außergerichtlich und gerichtlich in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Dabei entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen, ob wir offiziell nach außen für Sie auftreten oder Sie aus taktischen Gründen (zunächst) lediglich im Hintergrund unterstützen und begleiten.

Vielfach ist schnelles Handeln geboten. So muss zum Beispiel eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden, andernfalls gilt die Kündigung als wirksam. Häufig sind auch Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen zu beachten.

Bitte kontaktieren Sie uns daher möglichst schnell. Den Schriftverkehr mit Rechtsschutz-Versicherungen erledigen wir für Sie.

Arbeitsrecht von A - Z:

Abfindung, Abmahnung, Altersteilzeit, Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitspapiere, Arbeitsrecht in der Insolvenz, Arbeitsvertrag, Abwicklungsvertrag, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, AVR, BAT-KF, Befristung, Behinderung, Betriebsübergang, Bonus, Dienstwagen, Elternzeit, Entgeltfortzahlung, Entlassung, ERA, Freie Mitarbeit, Freistellung, Fürsorgestelle, Gratifikation, Inklusionsamt, Insolvenz, Integrationsamt, Jahressonderzahlung, Karenzentschädigung, KAVO, Kind und Beruf, Kirchliches Arbeitsrecht, Krankheit, Kündigung, Leiharbeitnehmer, Lohn, Massenentlassung, Mehrarbeit, Mutterschutz, Nebentätigkeit, Personalabbau, Prämie, Provision, Rationalisierung, Schadensersatz, Scheinselbständigkeit, Schwerbehinderung, Sonderzahlung, Teilzeit, Überstunden, Umstrukturierung, Urlaub und Urlaubsgeld, Vergütung, Versetzung, Vertragsstrafe, Weihnachtsgeld, Weiterbeschäftigung, Wettbewerbsverbot, Zeugnis, Zielvereinbarung, etc.