Frau Nimphius ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Die Zusatzqualifikation „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ wird durch die Rechtsanwaltskammer aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts verliehen.

Die vielfach anzutreffende Angabe anderer Bezeichnungen, wie z.B. „spezialisiert“ oder „Tätigkeitsschwerpunkt“ oder „Interessengebiet“ beruht lediglich auf eigener Einschätzung der jeweiligen Rechtsanwälte.

Weitere Informationen über die berufsrechtlichen Regelungen (Fachanwaltsordnung – FAO) für die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de).