Honorar

Bereits zu Beginn eines Mandats sprechen wir mit Ihnen über den finanziellen Aufwand, mit dem Sie rechnen müssen. So haben Sie rasch ein klares Bild, ob sich eine weitere Rechtsberatung für Ihren Fall wirtschaftlich lohnt.

Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Vereinbarung von Stunden- oder Pauschalhonoraren ist jedoch ebenfalls möglich. Wir besprechen mit Ihnen, was für Ihren Fall sinnvoll ist.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, wickeln wir für Sie auch den Schriftverkehr mit Ihrer Rechtsschutz-Versicherung ab.

Wir informieren Sie auch über die Möglichkeit, Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe zu beantragen.