Unsere Kanzlei

Als Fachanwältinnen für Arbeitsrecht engagieren wir uns für unsere Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechtes und sind bundesweit tätig.

Wir konzentrieren uns bewusst auf unsere besondere Stärke – das Arbeitsrecht. Dieses Rechtsgebiet verändert sich mit großer Dynamik: Permanente Gesetzesänderungen und Neuregelungen sowie eine sich kontinuierlich weiterentwickelnde Rechtsprechung und die Einflüsse des Europarechts tragen zu einem stetigen Wandel in arbeitsrechtlichen Fragen bei.

Wer hier den Überblick behalten und seine Mandanten kompetent, effizient und interessengerecht vertreten möchte, muss sich spezialisieren.

Bei unserer Spezialisierung auf das Arbeitsrecht verlieren wir aber nicht das Gesamte aus dem Auge. Auswirkungen auf wirtschafts-, gesellschafts-, steuer-, insolvenz- und sozialrechtlichen Zusammenhänge und Bezüge haben wir ebenfalls im Blick.

Wenn es notwendig ist, arbeiten wir als Ergänzung mit qualifizierten und bewährten Kooperationspartnern zusammen. Dazu zählen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und andere spezialisierte Rechtsanwälte.