Vertretung

Außergerichtlich und gerichtlich

Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Auf der Basis der rechtlichen Ausgangslage entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen die Ziele und setzen diese für Sie durch.

Sollte ein gerichtlicher Rechtsstreit erforderlich sein oder werden Sie verklagt, vertreten wir Sie bundesweit vor allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten, dem Bundesarbeitsgericht und dem Europäischen Gerichtshof sowie den Landgerichten und Oberlandesgerichten.